
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Vehabovic Reinigungen als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Seitens Vehabovic Reinigungen. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.
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§ 2 Ausführung
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Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch Vehabovic Reinigungen weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und Vehabovic Reinigungen festgelegt. Vehabovic Reinigungen verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
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§ 3 Preise & Preisbasis
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Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und Vehabovic Reinigungen festgelegt. Vehabovic Reinigungen behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale zu verrechnen z.B. für Raucherwohnung, übermässige Klebreste oder Verschmutzung, Verschmutzung durch Haustiere etc.
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§ 4 Zahlungskonditionen
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Für die erbrachten Leistungen wird durch Vehabovic Reinigungen grundsätzlich eine Rechnung per Post zugestellt. Diese ist innert 3 Tagen zu begleichen. Der Rechnungsbetrag kann auch bei der Objektübergabe anVehabovic Reinigungen vom Kunden, Objektbesitzer oder Objektverwaltung in BAR entrichtet werden. Die Rechnung für Umzugsreinigungen wird nach der Wohnungsabgabe erstellt und ist innert 3 Tage zu bezahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Vehabovic Reinigungen vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen.
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§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
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Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Vehabovic Reinigungen gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadenereignis, an Vehabovic Reinigungen schriftlich angezeigt wird. Für Schäden die an Vehabovic Reinigungen nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung.
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§ 6 Arbeitsbeginn
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Wie vertraglich vereinbart ab 08.00 Uhr oder später. Kunden werden vor Arbeitsbeginn gebeten den Schlüssel zu deponieren. Im Milchkasten oder beim Nachbaren. Arbeitsbeginn kann je nach Auftragsposition variieren. Damit wir eine getreue und sorgfältige Ausführung der uns übertragenen Reinigungsleistungen.
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§ 7 Vertrag & Vertragsdauer
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Vehabovic Reinigungen erklärt sich bereit, die gesamte "besenreine Wohnung", zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen Cleanis Reinigungsinstitut und dem Kunden hat eine Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung / Eigentümerschaft, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 8 Kündigungsfrist
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Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von:
bis zwei (2) Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen.
Drei (3) bis fünf (5) Arbeitstage nach der Auftragsbestätigung wird mit 15% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Zehn (10) Arbeitstage bis zur schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 100% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
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§ 9 Vertragsauflösung von seitens Vehabovic Reinigungen
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Vehabovic Reinigungen behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt Vehabovic Reinigungen zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.75 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).
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§ 10 Abgabegarantie
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Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine allfällige Nachreinigung wird dem Kunden verrechnet.
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§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
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Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von Vehabovic Reinigungen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für Vehabovic Reinigungen zuständigen Gerichten in Aarau. Es gilt schweizerisches Recht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.